Im November 2020 erfolgte am Flughafen Berlin-Tegel der letzte Start eines Passagierflugzeuges. Wird nach länger als 6 Monaten kein Gebrauch von der zuvor erteilten Betriebsgenehmigung gemacht – geregelt in § 20 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) – erlischt die Betriebsgenehmigung. Mit Ablauf der Frist besteht somit ab 5. Mai 2021 für den ehemaligen Flughafen Berlin-Tegel keine Betriebspflicht mehr. Zum Zweck der Aufrechterhaltung der Hindernisfreiheit zur ungehinderten Nutzbarkeit der An- und Abflugbereiche, sind in der Umgebung eines Flughafens (gemäß § 12 LuftVG) Beschränkungen durch Bauschutzbereiche zu erlassen (fachplanerische Festlegungen zur Sicherung von Bauhöhenbeschränkungen). Die zuständige Baugenehmigungsbehörde darf dabei bauliche Anlagen innerhalb der festgesetzten Bauschutzbereiche nur mit Zustimmung der Luftfahrtbehörde genehmigen. Mit Wegfall der Betriebspflicht ist somit auch der bisherigen Bauschutzbereich um den ehemaligen Flughafen Berlin-Tegel nicht mehr existent.
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Tegel TXL – letzter Start
Letzter planmäßiger Start eines Passagierflugzeuges vom Flughafen Berlin-Tegel – EDDT – TXL. Air France, A320, AF1235 Abflug am 8. November 2020, 15:39 Uhr nach Paris. Die Betriebserlaubnis des Verkehrsflughafens Berlin-Tegel wird Anfang Mai 2021 erlöschen.
Verbindung ins Königreich
British Airways hält auch in Corona-Zeiten Verbindung zur Heimatbasis London. Aktuell kommt und geht jeweils eine Maschine an vier Tagen in der Woche aus und nach Heathrow. Ab Anfang Mai (Stand 22.04.) werden planmäßig wieder tägliche Flüge nach London angeboten.
26 Mio. in Berlin
In 2013 werden in Schönefeld und Tegel so viele Fluggäste wie noch nie abgefertigt, wie die Flughafengesellschaft FBB Ende Dezember bekannt gibt.
Das Passagier-Wachstum ist in Berlin 2013 mit 4 % weiterhin überdurchschnittlich hoch und von allen deutschen Verkehrsflughäfen am größten. An den beiden Standorten Schönefeld und Tegel wurden 2010 ca. 22,3 Mio., in 2011 24 Mio. und in 2012 25,3 Mio. Passagiere abgefertigt.