Archiv für den Monat: März 2015

Flugplatz Strausberg/ EDAY – Planfeststellung, NfL I-327/ 01 und JAR-OPS1

Am 17.10.2005 wurde von der Flugplatz Strausberg GmbH (Bezeichnung 2005) als Vorhabensträgerin der Antrag auf Planfeststellung zum Ausbau des Flugplatzes beim zuständigen Landesamt für Bauen und Verkehr (seit 2006 Gemeinsame Luftfahrtbehörde der Länder Berlin und Brandenburg) gestellt, welche daraufhin ein Änderungsplanfeststellungsverfahren nach § 8 LuftVG einleitete. Durch das Planfeststellungsverfahren (PFV) werden alle für die Änderung des VLP Strausberg erforderlichen Einzelgenehmigungen nach LuftVG, LuftVZO und nach UVPG beantragt. Gleichzeitig zur beantragten Planfeststellung wurde die notwendige Genehmigung zur Änderung der Anlage und des Betriebes nach § 6 LuftVG beantragt. Die bisherige Genehmigung nach § 6 LuftVG des VLP lässt die Nutzung durch Flugzeuge bis 8 t MTOW nach Sichtflugregeln zu. Der Betrieb von Flugzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis ca. 8 t, v.a. im gewerblichen Einsatz, kann nach den neuen Anforderungen der RL für die Anlage und den Betrieb von Flugplätzen im Sichtflugbetrieb nach NfL I-327/ 01 und insbesondere auf Grund der neuen europäischen Sicherheitsanforderungen nach JAR-OPS 1 nur aufrechterhalten werden, wenn ein Ausbau der Betriebsflächen erfolgt. Das Hauptziel des PFV und damit der Ausbauplanungen ist damit die Verlängerung der Start- und Landebahn 05/23 auf insgesamt 1.650 m. Dies soll durch die Verlängerung der bestehenden SLB um 300 m in nordöstlicher Richtung mit gleichzeitiger Verlegung der Schwelle 23 an das geplante neue Bahnende sowie durch eine Verlängerung um 150 m in südwestlicher Richtung erfolgen. Des weiteren sollen Rollwege sollen neu angelegt und alte Rollwege zurückgebaut werden sowie eine Anpassung der SLB-Befeuerung erfolgen. Weiterhin sollen neue Rand-, Gleitwinkel- sowie Rollbahnrandfeuer installiert werden. Für neue bauliche Anlagen von Luftfahrtzweckbauten wie Einstellhallen, Gebäude für Produktion, Wartung und Instandhaltung sowie Gebäude für sonstige luftfahrttechnische Betriebe sollen Baufelder (II-III) mit einer nutzbaren Gesamtfläche von ca. 10 ha erschlossen werden. Durch die geplanten Erweiterungsmaßnahmen wird sich die Flugplatzfläche um ca. 4,3 ha vergrößern und damit insgesamt ca. 147 ha umfassen. Die Ausbaumaßnahmen im Zuge des PFV sollen durch eine 100 %-ige Eigenfinanzierung realisiert werden. Neben dem Antrag auf Planfeststellung zur Erweiterung der Betriebsflächen und des Flugbetriebs wurde gleichzeitig ein Antrag auf Genehmigung für den Instrumentenflugbetrieb (IFR) gestellt.

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Die geplanten Flugbetriebsflächen der neuen SLB 05/23 und der Großteil der neuen befestigten Rollbahnen sollen nach dem geplanten Ausbau die Ausmaße und Anforderungen nach neuem Flugplatzbetriebscode 2B erfüllen. Der beantragte Ausbau der Start- und Landebahn nach Flugplatzbetriebscode 2B errechnet sich nach der aktuell gültigen NfL I-327/01. Danach werden die erforderlichen Ausmaße der Start- und Landebahnen heute als Bezugsstartbahnlänge ermittelt, wonach sich die erforderlichen Ausmaße nach der theoretischen Startstrecke eines Bemessungsflugzeuges ergeben. Das Bemessungsflugzeug (oder Auslegungsflugzeug) stellt als eine Vergleichsgröße – v. a. in Bezug auf Größe und Gewicht – das ungefähre Höchstmaß der künftig auf dem Flugplatz zu erwartenden Flugzeuge dar. Diese Festlegung für ein Auslegungsflugzeug war bislang nicht nötig. Das Auslegungsflugzeug für das der Flugplatz genehmigt werden soll, muss somit die Anforderungen an den Landeplatz repräsentieren und sollte mit seinem höchstzulässigen Startgewicht (MTOW) der derzeit genehmigten Tonnage möglichst nahe kommen. Die heute notwendigen Maße errechnen sich aus den notwendigen Startstrecken eines gewählten Bemessungsflugzeuges (festgesetzt in den jeweiligen Typenbüchern) mit der Kombination aus weiteren Zuschlägen. Die bestehende SLB 05/ 23 des Flugplatzes Strausberg ist derzeit für den Betrieb von Luftfahrzeugen bis 8 t MTOW zugelassen. Flugzeuge mit einem solchen Startgewicht gehören gem. Anlage 1 der LuftVZO der Gewichtsklasse C (5,7 bis 14 t) an. Der angestrebte Code 2B repräsentiert ca. 80 % der in der Bundesrepublik zugelassenen Flugzeuge von 5,7 bis 8 t MTOW. Als mögliches vergleichbares Bemessungsflugzeug zur Berechnung der künftigen SLB-Länge sowie zur Festlegung des Flugplatzbetriebscodes wurde für das Ausbauvorhaben des Flugplatzes Strausberg die Cessna 560 Citation Excel, welche das am zweithäufigsten zugelassene Flugzeug seiner Klasse in Deutschland ist, gewählt. Der strahlgetriebene Business-Jet mit bis zu 11 Fluggastsitzplätzen hat ein zulässiges Startgewicht von ca. 7,5 t. Für die Berechnung der neuen Ausmaße der geplan­ten SLB nach Flugplatzbetriebscode 2B wurde zudem die propellergetriebene Beechcraft 1900 zu Grunde gelegt, welche ebenfalls ein MTOW von 7,5 t besitzt und bis zu 19 Passagiere befördern kann. Unter Berücksichtigung der spezifischen Daten des strahlgetriebenen Bemessungsflugzeugs Cessna 560 ergibt sich für den Flugplatz Strausberg nach NfL I-327/01 eine theoretisch notwendige SLB-Länge von mindestens 1.264 m. Die spezifischen Parameter der propellergetriebenen Beechcraft 1900 ergeben eine theoretisch notwendige SLB-Länge von mindestens 1.354 m.

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Neben den Auswirkungen der nationalen RL NfL I-327/ 01 über die Anlage und den Betrieb von Flugplätzen für Flugzeuge im Sichtflugbetrieb haben die europäischen Bestimmungen über die gewerbsmäßige Beförderung von Personen und Sachen nach JAR-OPS 1 großen Einfluss auf die Ausmaße der geplanten Ausbauplanungen am Flugplatz Strausberg, da diese Regelungen bzw. die darin enthaltenen Anforderungen weit über die der NfL I-327/ 01 hinausgehen. Die Regelungen nach JAR-OPS 1 beinhalten die Forderung, dass Strahlflugzeuge – wie die als Bemessungsflugzeug gewählte Cessna 560 – bei Landungen auf trockener SLB in einer Höhe von 50 f (15,24 m) über der Pistenschwelle innerhalb von 60 % der verfügbaren Landebahnstrecke zum Stillstand kommen können muss. Da die Cessna 560 unter Normalbedingungen eine Landestrecke von 875 m benötig, folgt aus der genannten Anforderung, dass die SLB eine Mindestlänge von 1.458 m besitzen muss. Die Berechnungen auf Grund der Anforderungen nach NfL I-327/ 01 für das selbe Flugzeug ergeben dagegen eine notwendig vorzuhaltende SLB-Länge von (nur) 1.264 m, so dass die geforderte verfügbare Länge der SLB demnach um fast 200 m über den Anforderungen nach NfL liegt. Im Fall des für den VLP Strausberg verwendeten Bemessungsflugzeuges ist letztlich nach JAR-OPS 1 die bestehende SLB des Flugplatzes Strausberg mit 1.200 m zu kurz. Die Cessna 560 dürfte hier im gewerblichen Betrieb nicht uneingeschränkt verkehren. Durch die Berechnungen wird deutlich, warum die neuen Anforderungen – insbesondere auf Grund JAR-OPS 1 – zu größeren Abmessungen der verfügbaren Start- und Landebahn führen müssen. Die neuen Mindestanforderungen hinsichtlich der räumlichen Ausdehnung der künftigen SLB 05/ 23 werden nach den Ausbaumaßnahmen zu einer Gesamtbahnlänge von 1.650 m führen.

Flugplatz Strausberg/ EDAY – Wirtschaftsstandort in MOL

Der Verkehrslandeplatz Strausberg (im Landkreis Märkisch-Oderland/ MOL) ist ein Unternehmen der Stadtwerke Strausberg GmbH. In 2007 wurde die heute als ‚Strausberger Flugplatz GmbH‘ bezeichnete Betreibergesellschaft aus der Stadtwerke Strausberg GmbH ausgegründet. Am Flugplatz Strausberg sind mehrere Luftfahrtunternehmen angesiedelt, die Flugausbildung und Vercharterung anbieten. Am Flugplatz werden Rund-, Foto- sowie Mess- und Taxiflüge durchgeführt. Das bekannteste Unternehmen der Luftfahrtindustrie am Flugplatz Strausberg ist der Leicht-Flugzeug­hersteller Stemme, der seine Motorsegelflugzeuge weltweit vertreibt. Mit der Vintage-Aircraft GmbH ist weiterhin ein Unternehmen am Flugplatz angesiedelt, das Rundhangars als Einstellhallen v. a. für Flugzeuge herstellt. Im zum Flugplatz zugehörigen ‚Gewerbegebiet Flugplatz’ sind des weiteren auch Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Dienstleistungsbranche angesiedelt. Das dem Flugplatz zugehörige Gewerbegebiet umfasst ca. 92.000 m², wobei bereits ca. 87.000 m² vermietet oder verkauft sind und die Auslastungsquote etwa 95 % beträgt. Je nach Erschließungsgrad sowie land- bzw. luftseitiger Anbindung kostet der Quadratmeter im Gewerbepark etwa 18,00 bis 22,50 Euro. Im Gewerbegebiet sind über 20 Unternehmen mit circa 180 Mitarbeitern angesiedelt. Das benachbarte 2,5 ha große Gewerbegebiet Strausberg-Nord wurde seit 1993 erschlossen. Insgesamt sind hier derzeit 40 kleinere Gewerbe- und Dienstleistungsunternehmen mit zusammen etwa 530 Arbeitsplätzen angesiedelt. Etwa 50 % des Gewerbegebietes sind verkauft bzw. durch Erbpacht vergeben. Die Gewerbeflächen des GE-Gebietes Strausberg-Nord sowie die Gewerbeflächen des Flugplatzes werden heute gemeinsam vermarktet.

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Flugplatz Strausberg/ EDAY – Infrastruktur

Der Verkehrslandeplatz Strausberg (EDAY) befindet sich auf dem Gebiet der Stadt Strausberg im Landkreis Märkisch-Oderland, etwa 20 km vom östlichen Berliner Stadtrand entfernt. Ab Mitte der 1920er Jahre war Strausberg ein bedeutender Standort des Segelflugsportes, ab Mitte der 1930er Jahre bis zum Kriegsende wurde hier ein Fliegerhorst der Deutschen Luftwaffe betrieben. Bis 1952 durch sowjetische Truppen belegt, war der Flugplatz in der Folgezeit Stationierungsort der Kasernierten Volkspolizei (KVP) Luft, woraus später die Luftstreitkräfte der NVA hervorgingen. Bis 1992 von der Bundeswehr weitergeführt, erhielt der Flugplatz Strausberg 1992 den Status eines Verkehrslandeplatzes (VLP) und diente ab dieser Zeit vorrangig der Geschäfts-, Sport- und Freizeitluftfahrt. 1999 erfolgten durch den Bau eines neuen Towergebäudes, einer weiteren Abstellhalle sowie einer Luftfahrzeugtankstelle. Im gleichen Jahr wurde die Erneuerung der Befeuerungsanlagen der Start- und Landebahn realisiert. In den Jahren der zivilen Nutzung seit 1992 wurden bis 2006 etwa 8 Mio. € in den Erwerb, die Erhaltung und die bisherigen Ausbaumaßnahmen der Flugbetriebsanlagen investiert.

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Nach dem gesellschaftlichen Umbruch ab 1990 erfolgten für den Flugplatz Strausberg viele luftrechtliche Änderungen. Die erwähnte Einstufung als VLP erfolgt am 30. Juni 1992 durch Genehmigung als Landeplatz des allgemeinen Verkehrs für die Durchführung von Flügen nach Sichtflugregeln. Anfang 1999 wurde der – aus Zeiten der ehemaligen DDR – bestehende Baubeschränkungsbereich der Klasse B in gleicher Form und Abmessung übernommen. Ebenfalls zu Beginn 1999 wurde die Zulassung der genehmigten Luftfahrzeugarten um Luftschiffe und Flugzeuge bis zu einem zulässigen Höchstabfluggewicht (MTOW) von 8 Tonnen erweitert. Die unbefestigte Segelflugbetriebsfläche darf seit 1999 von Motorflugzeuge bis 2 t MTOW genutzt werden. In 2001 wurden die Flugplatzgrenzen geändert, das Rollbahnsystem erweitert, die ehemalige Gras-SLB 17/35 entwidmet sowie der Baubeschränkungsbereich der Klasse B an das geänderte SLB-System angepasst. Die aktuelle luftrechtliche Genehmigung beruht auf der (alten) RL für die Genehmigung der Anlage und den Betrieb von Landeplätzen für Flugzeuge (NfL I-278/ 68). Die gesamte Flugplatzanlage von Strausberg ist derzeit entsprechend der Parameter für einen Landeplatz nach Klasse 2 genehmigt. Nur die befestigte Haupt-SLB 05/23 entspricht gem. o. g. Richtlinie der Klasse 1. Die Einstufung in Klasse 1 wird nach der Richtlinie NfL I-278/ 68 (gem. Pkt. IV 1.1) dann erreicht, wenn die Länge der SLB mind. 900 m beträgt. Hinzu kommen spezielle Aufschläge für besondere geografische Voraussetzungen auf die theoretische Mindestlänge der SLB am jeweiligen Flugplatz. Die theoretische Berechnung ergibt mit allen spezifischen Aufschlägen für den Standort eine SLB-Länge von 1.070 m. Die Klasse 1 der SLB wird in Strausberg daher erreicht, weil die bestehende SLB eine Länge von 1.200 m aufweist. Die Breite der SLB 05/ 23 beträgt 28 m und entspricht damit der Klasse 2 (für die Einstufung in die Klasse 1 wäre eine Bahnbreite von mind. 30 m erforderlich). Die Tragfähigkeit der SLB sollte bei Einstufung in Klasse 1 für Flugzeuge bis 12.000 t MTOW geeignet sein. Bezüglich Länge und Tragfähigkeit genügt damit die heute bestehende Haupt-SLB den Anforderungen der Klasse 1 gem. alter Richtlinie. Der VLP Strausberg umfasst heute mit allen Flugbetriebsflächen, dem Flugplatz-Gewerbegebiet und zwei weiteren unbebauten Arealen eine Gesamtfläche von ca. 143 ha. Aktuell verfügt der Platz über zwei befestigte Vorfelder. Zum einen am Terminal mit 2 mittelgroßen Standplätzen von jeweils 40 x 50 m. Das zweite Vorfeld bildet das Hallenvorfeld mit Luftfahrzeugstandplätzen und einer Größe von insgesamt 30 x 80 m. Neben den bereits genannten baulichen Anlagen verfügt der Flugplatz über ein modernes Abfertigungsgebäude für Passagiere und Besatzungen, über Diensträume für Luftaufsicht und Mitarbeiter sowie über Konferenz- und Büroräume. Neben zwei großen Einstellhallen befinden sich am östlichen Vorfeld zudem zwei Rundhallen für die Unterbringung von Flugzeugen.

 

Tegel/ TXL – trägt die Masse

Am Flughafen Berlin-Tegel wird weiterhin der Großteil des Gesamtpassagieraufkommens des nationalen und internationalen Luftverkehrs in der Luftfahrtregion Berlin-Brandenburg abgefertigt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2014 konnten insgesamt 20,7 Mio. Passagiere von und nach Tegel befördert werden. Seit 2009 verzeichnet Berlin-Tegel dabei steigende Abfertigungszahlen. Am Flughafen Schönefeld wurden in 2014 insgesamt 7, 3 Mio. Passagiere abgefertigt. Nach gesunkenen Passagierzahlen in 2013 flogen von und nach Schönefeld damit etwa 600.000 Passagiere mehr als im Vorjahr. Insgesamt wird damit der Trend im Flughafensystem Berlin-Brandenburg fortgesetzt und mehr als 70 % aller Passagiere über Tegel befördert. Perspektivisch wird damit bis mindestens zum Jahr 2017 der Großteil des Gesamtpassagieraufkommens beider bisherigen Berliner Flughäfen über Tegel gehen. Die Passagierzahlen beider Flughäfen Tegel und Schönefeld sprechen für sich und zeigen die anhaltend große Dynamik des Luftverkehrsstandortes der Hauptstadtregion. Gesamtpassagierzahlen 2010 – 2014: 2010 22,3 Mio., 2011 24 Mio., 2012  25,3 Mio., 2013 26,3 Mio. sowie 2014 28 Mio. Die von der Flughafengesellschaft (seinerzeit Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH/ FBS) 1999 beauftragte Prognose von AvioPlan kommt für das Jahr 2010 auf eine Annahme von 19,1 Mio. Passagieren. Tatsächlich wurden in 2010 bereits 22,3 Mio. Passagiere abgefertigt. Für 2015 prognostizierte das Gutachten ein Passagier-Aufkommen von 22,8 Mio., welches tatsächlich bereits zu Beginn des Jahres 2011 erreicht wurde. Die mittlerweile historische Karte (Veröffentlichung des Autors aus 2006) zeigt neben Berlin-Tegel und Schönefeld auch die räumliche Lage des ehemaligen Flughafens Berlin-Tempelhof, der in 2008 geschlossen wurde.

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Groß Dölln – einst Landebahn für BURAN

Vom einst größten Militärflugplatz Europas zum Fahrsicherheits-Zentrum und Solarpark. Lange galt „Groß-Dölln“ als Synonym einer gigantischen Fliegerbasis der 16. Luftarmee der Gruppe der Sowjetischen Streitkräfte in Deutschland (GSSD). Zu Beginn der 1950er Jahre nahe der brandenburgischen Kleinstadt Templin in den Weiten der Uckermark errichtet, wurde der Flugplatz bis 1994 von der Westgruppe der Truppen (WGT) als Fliegergarnison genutzt. Jahrzehnte als Stationierungsort für Jagdfliegereinheiten verwendet, wurde der Platz – bis zum Ende der militärischen Nutzung 1994 – zuletzt durch Su-22M4 des 20. Jagdbombenfliegerregimentes der Westgruppe der Truppen belegt. Das beeindruckende am einstigen Flugplatz waren seine gigantischen Dimensionen. Die Haupt-Start- und Landebahn (90/ 270°) hatte eine nahezu unglaubliche Ausdehnung von 3.600 m x 96 m! Zudem hatte allein bereits die Ersatz- Start- und Landebahn (10/ 190°) die Ausmaße eines vollwertigen Militärflugplatzes. Ein Grund für die Erweiterungen der Betriebsflächen in den 1980er Jahren soll die Zielsetzung gewesen sein, den Flugplatz als Ausweichlandeplatz für die geplante sowjetische Raumfähre Buran vorzuhalten. Nach 1994 erfolgte seitens der brandenburgischen Luftfahrtbehörde die Widmung als Sonderlandeplatz (ICAO EDUT), so dass die Nutzungsart Flugplatz – direkt anschließend an die militärische Nutzung – bis dahin nie obsolet wurde. Dies galt bis 2012, als die offizielle Endwidmung als Flugplatz erfolgte. Bis dahin war jedoch die fliegerische Nutzung stets marginal und – bis auf sehr vereinzelte Rundflüge – tatsächlich nahezu nicht existent. Heute werden die Flächen des ehemaligen Flugplatzes als Fahrsicherheitszentrum und Rennstrecke  sowie seit 2012 als Grundlage für einen der größten Solarparks Deutschlands genutzt. Die Aufnahme zeigt die vormalige Start- und Landebahn sowie die Rollwege und Abstellflächen, die heute nahezu vollkommen mit Photovoltaikanlagen überbaut sind.

Templin/ Gross Dölln © airport-regional.de 2015